Wichtige Informationen zur Abrechnung und Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherungen
Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen oder der Beihilfestelle übernommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Tarifbedingungen Ihres Versicherungsvertrages und klären mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle, ob und inwieweit die Therapiekosten erstattet werden.
Selbstzahler
Darüber hinaus besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu zahlen.